Aktuelle monatliche Eigenanteile, die Schüler bzw. Eltern entrichten
Freifahrtberechtigt sind Schüler, deren Schulweg in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 Km beträgt. Ist der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich, kann nach Antragstellung bei dem zuständigen Schulträger der Schüler unabhängig von der Entfernung als freifahrtberechtigt eingestuft werden. Die Einordnung, ob ein Freifahrtberechtigten-Status vorliegt, erfolgt durch den Schulträger (Ziffer 7).
Freifahrtberechtigte:
Marienheide:
1. Kind 14,00 €,
2. Kind 7,00 €,
ab dem 3. Kind 0,00 €.
Selbstzahler:
Marienheide: 29,00 €
Beförderung im Schülerspezialverkehr:
Anspruch auf einen Zuschuss durch den Schulträger besteht i.d.R. nicht, wenn für den Schulweg ein Schülerspezialverkehr eingerichtet ist. Die Entscheidung trifft der Schulträger. Bitte wenden Sie sich an Ihren Schulträger, um zu erfahren, ob und in welcher Höhe Ihr Ticket bezuschusst wird.