Bestellschein Deutschlandticket

als Schülerticket im Abonnement

Die Teilnahme ist zu jedem Monatsersten möglich. Der Bestellschein muss der OVAG bis zum 10. des Monats vor dem gewünschten Starttermin vollständig ausgefüllt vorliegen. Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum Zehnten eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Abonnement endet spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Veränderungen in Bezug auf Wohnort, Schule oder Bankverbindung sind der OVAG umgehend schriftlich mitzuteilen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit der Fließtexte wird im Folgenden auf die Geschlechterunterscheidung verzichtet.

Persönliche Daten des Schülers (Ticketnutzer)
Bei Schülern, die bei Vertragsabschluss volljährig sind, ist der Ticketnutzer auch der Vertragspartner

Bitte geben Sie hier Ihre Einstiegshaltestelle auf Ihrem Weg zur Schule an.

Persönliche Daten des Vertragspartners / gesetzlichen Vertreters
Nur ausfüllen bei Schülern, die minderjährig sind. Der gesetzliche Vertreter ist in diesem Falle der Vertragspartner.

Datenschutz und Abonnementsvertragsunterzeichnung
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung dieses Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Adressdaten werden anonymisiert für eine bedarfsorientierte Verkehrsplanung und zum Zwecke der Einnahmenaufteilung weiterverarbeitet. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ovaginfo.de/datenschutz. Der Fahrausweiskontrolldienst im Geltungsbereich des VRS-Tarifs erhält nur für die Fahrausweisprüfung relevante Daten. Sonstige, nicht vertragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung der DSGVO des Bundesdatenschutzgesetzes.

Sie können mich dazu folgendermaßen kontaktieren (zusätzlich zum Postweg):

Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Die gesetzlichen Informationen zum Datenschutz gem. Art 13 DSGVO habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Unterschrift.
Den VRS-Gemeinschaftstarif können Sie hier einsehen: www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen.
Den VRS-Gemeinschaftstarif (einschl. der Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket und der Abonnementbedingungen mit monatlichem Fahrgeldeinzug) habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne ihn mit meiner Unterschrift an. Hiermit bestelle ich verbindlich das Deutschlandticket als Schülerticket

SEPA-Lastschriftmandat (für wiederkehrende Zahlungen) und Verpflichtungserklärung Kontoinhaber – Mandatsreferenz wird später mitgeteilt -

 

Ich ermächtige die OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (Kölner Straße 237, 51645 Gummersbach, Deutschland) – Gläubiger-Identifikationsnummer: DE63ZZZ00000110773 - Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das Lastschriftmandat schließt eine Erhöhung oder Verringerung der monatlichen Beträge bei Änderung des Freifahrtberechtigten-Status oder bei Tarifänderung ein.


Sofern Vertragspartner (2) und Kontoinhaber (4) nicht identisch sind, verpflichte ich mich als Kontoinhaber gegenüber der OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH, für alle Forderungen aus diesem Abonnementvertrag neben dem Vertragspartner zu haften. Dies gilt für alle Forderungen, die bis zum Widerruf meines Lastschriftmandats entstehen. Des Weiteren erkenne ich die im VRS-Gemeinschaftstarif enthaltenen Regelungen zu Vorankündigungen der SEPA-Lastschriften an und bestätige dies mit meiner Unterschrift.

Aktuelle monatliche Eigenanteile, die Schüler bzw. Eltern entrichten
Freifahrtberechtigt sind Schüler, deren Schulweg in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 Km beträgt. Ist der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich, kann nach Antragstellung bei dem zuständigen Schulträger der Schüler unabhängig von der Entfernung als freifahrtberechtigt eingestuft werden. Die Einordnung, ob ein Freifahrtberechtigten-Status vorliegt, erfolgt durch den Schulträger (Ziffer 7).


Freifahrtberechtigte:

Marienheide:

1. Kind 14,00 €,

2. Kind 7,00 €,

ab dem 3. Kind 0,00 €.


Selbstzahler:
Marienheide: 29,00 €


Beförderung im Schülerspezialverkehr:
Anspruch auf einen Zuschuss durch den Schulträger besteht i.d.R. nicht, wenn für den Schulweg ein Schülerspezialverkehr eingerichtet ist. Die Entscheidung trifft der Schulträger. Bitte wenden Sie sich an Ihren Schulträger, um zu erfahren, ob und in welcher Höhe Ihr Ticket bezuschusst wird.

Angaben Schüler - durch Vertragspartner auszufüllen –


Die nachfolgenden Angaben sind zur endgültigen Feststellung des Eigenanteils für den Schüler erforderlich, wenn im Verlaufe desselben Schuljahres weitere freifahrtberechtigte Geschwisterkinder aus Ihrer Familie eine Schule oder eine Vollzeitklasse eines Berufskollegs besuchen und der jeweilige Schulträger ein Schülerticket eingeführt hat. Volljährige freifahrtberechtigte Kinder eine Familie bleiben bei der Staffelung der Eigenanteile unberücksichtigt. Für sie gilt generell der Eigenanteil wie für das erste freifahrtberechtigte Kind.

 

 

Folgende minderjährige Geschwister besitzen aktuell ein gültiges VRS-Schülerticket oder Deutschlandticket für Schüler:

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt

Angaben zum aktuellen Status des Schülers - durch den zuständigen Schulträger auszufüllen -
Es besteht Freifahrtberechtigung für:

Es besteht keine Freifahrtberechtigung


Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt

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